Rahmenbedingungen für Bienenwachsumarbeitung


Voraussetzungen für die Eigenwachsumarbeitung
Wachsqualität
Geliefert werden kann ausgeschmolzenens Bienenwachs in Blöcken. Jede Charge wird  bis zur Verarbeitung in getrennten Lagerbehältern eindeutig gekennzeichnet gelagert.
  • Das angelieferte Wachs muss frei von starken Verschmutzungen,  Honig- und Futterresten sein. Sollte das Wachs zu stark verschmutzt sein, wird der erhöhte Reinigungsaufwand gesondert in Rechnung gestellt. (zur Anleitung Wachsreinigung)
  • Eine Charge definiert eine Verarbeitungseinheit. Diese kann aus verschiedenen Teilen bestehen und wird zusammen verarbeitet.
  • Vor der Verarbeitung wird immer eine Rückstellprobe gesichert.
Anlieferung
Anlieferung kann persöhnlich oder per Paketdienst erfolgen. Vor oder bei Anlieferung  muss das Auftragsformular zur Umarbeitung ausgefüllt werden.
Dieser beinhaltet:
  • Vollständige Kontaktdaten vom Kunden
  • Landwirtschaftliche Betriebsnummer (für Imker)
  • Möglichkeiten der AN- und Rücklieferung
  • Menge in kg
  • Formate der gewünschten Mittelwände
  • Unterschrift vom Kunden
  • Auftragsnummer (von uns vergeben)
  • Nummer der Rückstellprobe (entspricht Auftragsnummer)
Umarbeitung
Die Umarbeitung erfolgt nach den Gesetzmäßigkeiten § 26 TierNebV und
Verordnung (EG)1069/2009 Imkereierzeugnisse mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
  • Jede Charge wird getrennt verarbeitet und die Verarbeitungsschritte werden dokumentiert
  • Unmittelbar nach dem Einschmelzen wird eine Rückstellprobe erstellt (ca. 10g)
  • Vor der Umarbeitung wird das Wachs gereinigt und bei 130°C entseucht
  • Nach der Umarbeitung werden die Geräte und Maschine vor dem Wechsel der Charge gereinigt
  • Die Mittelwände werden in unbedrucktes Papier verpackt
  • Nach der Umarbeitung wird ein Stück Mittelwand der Charge ebenfalls als Rückstellprobe entnommen. Beide Rückstellproben werden für die Dauer von 2 Jahren aufbewahrt
  • Produktionsbedingt entsteht bei der Verarbeitung eine geringe Menge an Restwachs die mit den fertigen Mittelwänden an den Kunden zurück geht oder verechnet werden kann
  • Die Umarbeitungskosten richten sich immer nach der aktuellen Preisliste, es sei denn, es wird ein anderer Preis schriftlich vereinbahrt
Abholung / Rücksendung
Die gefertigten Mittelwände können nach Absprache (Mail oder Telefon) persönlich Abgeholt oder mit einem Paketdienst von uns zurückgesendet werden.
Bei Temperaturen unter 10°C besteht eine erhöhte Bruchgefahr für die Mittelwände. Sollte dennoch ein Versand gefordert werden, so haften wir nicht für eventuelle Brüche der Mittelwände.
 
Zertifikat
Bei Abholung oder Rücksendung der Mittelwände bekommt der Kunde, wenn erwünscht, ein Zertifikat mit folgenden Erklärungen:
  • Zellgröße
  • Auftragsnummer / Nummer der Rückstellproben
  • Erklärung das nur das angelieferte Wachs in einer Charge umgearbeitet wurde
  • Angabe über die Entseuchung (Temperatur, Zeit)
  • Gewicht angeliefertes Wachs
  • Gewicht der produzierten Mittelwände und Restwachs
Alle Angaben im Zertifikat werden auch bei der Umarbeitung von BIO- Wachs benötigt (gefordert).